Beruf, Familie und Freizeit: Geht das zusammen?

Eltern wissen es: Es ist nicht einfach, alle Bedürfnisse unter einen Hut zu bringen. Wir haben die wichtigsten Aspekte und Antworten auf rechtliche Fragen für dich zusammengefasst.

In der Vergangenheit war es üblich, dass ein Elternteil – meistens die Väter – für die finanzielle Versorgung der Familie sorgte und der andere Elternteil – meistens die Mütter – sich um Kinder und Hausarbeit kümmerte.

Heute sind viele Familien auf das Einkommen beider Elternteile angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Folge dieser Doppelbelastung: Eltern müssen zwischen den beruflichen Anforderungen und den Bedürfnissen ihrer Familie jonglieren müssen.

Wie mit der Doppelbelastung umgehen 

  1. Für Work-Life-Balance sorgen Möglichkeiten, dieses «Jonglieren» leichter zu machen, gibt es viele. Von Planungs-Apps, Unterstützung durch Grosseltern, Freund*innen oder Putzkräfte. Immer wieder eine bewusste Auszeit zu nehmen, hilft Eltern, ausgeglichen zu leben, die Ruhe zu bewahren und auch eigene Bedürfnisse wahrzunehmen.
  2. Jobsharing und Topsharing Aus Sicht der Arbeitsgeber ist es wichtig, Stellen auch teilzeit anzubieten. So wird einerseits die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erhöht und anderseits können Frauen so beruflich aktiv bleiben – das wirkt auch dem Fachkräftemangel entgegen.

Rechtliches rund um die Familie

  1. Kind krank – was tun? Immer wieder kommen in Bezug auf die Familie auch rechtliche Fragen auf. «Wie regle ich das mit dem Büro, wenn mein Kind krank ist?», ist wohl die Frage, die sich die meisten Eltern einmal stellen.
    Was viele nicht wissen: Arbeitnehmende haben Anspruch auf bezahlten Urlaub für die Pflege eines erkrankten Familienmitglieds oder Partners. Das Obligationenrecht (OR) sieht einen Urlaub von höchstens 3 Tagen pro Ereignis vor. Beruft man sich auf die Fürsorgepflicht, können es sogar mehr Tage sein.
  2. Besondere Regeln für Schwangere

    Die Mutterschaft beginnt mit der Schwangerschaft. Und in dieser gelten besondere Bedingungen, da schwangere Mitarbeiterinnen empfindlicher sind für die Belastungen des Arbeitsalltags.

    So darf beispielsweise die maximale Dauer der täglichen Arbeitszeit 9 Stunden nicht überschreiten. Schwangere haben zudem Anrecht, sich während der Arbeitszeit hinzulegen. Dazu muss eine Liege in einem separaten Ruheraum bereitstehen.

Autor*in

Manuela Donati

Manuela Donati

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