Burnout-Risiko: Kann das Recht helfen?

Baut ein Unternehmen Stellen ab, müssen die Verbleibenden die Zusatzbelastung auffangen. Ihr Burnout-Risiko steigt.

Erste Anzeichen von Burnout kommunizieren Betroffene nur selten. Besonders dann, wenn es im Unternehmen turbulent ist, haben sie Angst, dass man sie für wenig belastbar hält. Die Ironie des Burnouts ist, dass er häufig äusserst engagierte Mitarbeiter*innen betrifft, die mit hohe Ansprüchen an sich selbst haben.

Wenn du feststellst, dass du Burnout-gefährdet sein könntest, sollte deine erste Anlaufstelle (nebst Familie und Freund*innen) ein Arzt oder eine Ärztin sein – eine Person, die professionell beurteilen kann, was für deine Genesung konkret nötig ist, zum Beispiel:

  • Anpassung des Lebensstils mehr Erholungszeit
  • Krankschreibung
  • Verschreibung von Medikamenten

Immer wieder tauchen aber auch arbeitsrechtliche Fragen auf. Wir haben ein paar Beispiele für dich zusammengestellt.

Soll ich meine*n Arbeitgeber*in informieren?

Wenn du über deine gesundheitlichen Probleme informierst, muss dein*e Arbeitgeber*in Massnahmen zu treffen, damit es dir besser geht. Arbeitgeber*innen haben nämlich eine Fürsorgepflicht und eine Pflicht zum Gesundheitsschutz. Werden keine Massnahmen eingeleitet, kannst du – nach erfolgloser Mahnung – unter Umständen deine Arbeit niederlegen. Du kannst ausserdem eine allfällige Kündigung als missbräuchlich anfechten, wenn sie nur deshalb erfolgt ist, weil du um Hilfe gebeten hast.

Missbräuchlich ist die Kündigung auch, wenn sie aufgrund von mangelnder Leistung erfolgt, die erst dadurch entstanden ist, weil nicht genügend Massnahmen zum Gesundheitsschutz vorliegen. Für die Folgen des Gesundheitsschadens wird ein*e Arbeitgeber*in allerdings nicht haften, wenn er oder sie nachweislich nichts davon gewusst hat, dass es dem*der Mitarbeitende*n schlecht ging. Das heisst, es lohnt sich, deine Gesundheit zu thematisieren.

Welche Massnahmen sind möglich?

Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat ein Merkblatt erstellt, worauf verschiedene Massnahmen zur Burnout-Prävention festgehalten werden. Es enthält konkrete und wertvolle Tipps für Führungspersonen.

Eine besondere Rolle spielt die Arbeitsorganisation und -aufteilung. Ziele und Prioritäten müssen realistisch sein. Bei Bedarf ist es Aufgabe der Arbeitgeber*innen, weitere Mitarbeitende einzustellen und für ein positives Arbeitsklima zu sorgen, zum Beispiel durch Mediation, Schlichtung, Team-Seminare etc.

Als Arbeitnehmer*in bist du nur zu Überstunden verpflichtet, soweit du sie realistisch leisten kannst  und sie dir nach Treu und Glauben zugemutet werden können. Bei einem drohenden Burnout sollen sich beide Parteien überlegen, inwiefern Überstunden noch zumutbar sind und ob nicht lieber ein fortlaufender Abbau vorhandener Zeitguthaben stattfinden soll.

Ist der Grund für deine Überlastung eine fachliche Kompetenzlücke, so kann eine Weiterbildung weiterhelfen. Hier muss rechtlich gesehen im Einzelfall geprüft werden, ob ein*e Arbeitgeber*in die entsprechenden Kosten übernehmen muss.

Soll ich kündigen?

Selber kündigen solltest du in der Regel nur, wenn du bereits eine neue Arbeitsstelle hast. Wenn du von einem Krankheitsbild wie einem Burnout betroffen bist, sollest du dir besonders gut überlegen, ob du wirklich selber kündigen willst, denn bei der neuen Arbeitsstelle wird es erst nach Ablauf der Probezeit wieder einen Kündigungsschutz geben.

Wenn du trotzdem von dir aus kündigen willst, solltest du das erst dann tun, wenn dein Arzt oder deine Ärztin bestätigt hat, dass eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.

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Publikationen des Staatssekreatriats für Wirtschaft zum Thema Burnout und psychosoziale Risiken

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