Unbezahlter Urlaub: Darauf musst du achten

Möchtest du dir unbezahlten Urlaub nehmen? Dann geh auf Nummer sicher und informiere dich in diesem Rechtsartikel über alles, was du dazu wissen musst.

In den letzten Jahren habe ich vor allem eines gemacht: gearbeitet. Nun möchte ich mir gerne eine Auszeit nehmen, um mir über meine berufliche und private Zukunft Gedanken zu machen. Ich habe an einen unbezahlten Urlaub von einem oder zwei Monaten gedacht. Bevor ich mit dem Vorschlag zu meinem Vorgesetzten gehe, möchte ich mich über meine Rechte und Pflichten erkundigen. Ich bin keinem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt. Die Betriebsreglemente habe ich angehängt.

Remo G.

 

Bevor wir in die Details gehen, musst du zuerst einmal wissen: Im Schweizer Arbeitsrecht ist kein Recht auf unbezahlten Urlaub festgeschrieben. Einige Gesamtarbeitsverträge (GAV) oder Betriebsreglemente gewähren jedoch einen solchen. Erkundige dich zuerst, ob in deinem Betrieb ein GAV oder Betriebsreglement den unbezahlten Urlaub regelt und welche Bestimmungen dafür gelten.

Früh handeln und Vereinbarung aufsetzen

Remo arbeitet in einem Unternehmen ohne GAV. Die Reglemente seines Unternehmens enthalten auch keine Bestimmungen zu unbezahltem Urlaub. Der Rechtsdienst von Angestellten Schweiz gibt Remo zuerst diese zwei Ratschläge:

  • Teile deinen Wunsch früh genug mit, so kann dein Arbeitgeber Ersatz organisieren. Damit hast du bessere Karten, dass dein Gesuch angenommen wird.
  • Halte den Zeitpunkt und die Dauer unbezahlten Urlaubs schriftlich in einer Vereinbarung fest. Führe auch die Folgen für dich und deinen Arbeitgeber auf.

Halte dich an diese beiden Punkte, auch wenn in deinem GAV oder Betrieb der unbezahlte Urlaub geregelt ist.

Die Folgen für dich

Wer sich unbezahlten Urlaub nimmt, muss sich dieser Folgen bewusst sein:

  • Arbeitsleistung und Lohn:
    • Während des unbezahlten Urlaubs erbringst du keine Arbeitsleistung und der Arbeitgebender zahlt dir keinen Lohn.
    • Der 13. Monatslohn kann dir anteilmässig gekürzt werden.
  • Arbeitsvertrag:
    • Der Arbeitsvertrag bleibt bestehen. Ohne Zustimmung des Arbeitgebers darfst du während des unbezahlten Urlaubs nicht für einen Dritten gegen Bezahlung arbeiten.
    • Der Arbeitsvertrag kann während des Urlaubs gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beginnt zu laufen, sobald du die Arbeit wieder aufnimmst.
  • Ferien:
    • Ab dem 31. Tag des unbezahlten Urlaubs entfällt die Pflicht für dich und den Arbeitgeber, in die Sozialversicherungen einzuzahlen. Damit hast du keinen Anspruch auf Entschädigung bei Nichtberufsunfällen oder Krankheit. Du kannst in einem solchen Fall aber eine private Versicherung abschliessen oder deine Versicherung verlängern. Die Beiträge musst du dann aber allein bezahlen, dein Arbeitgeber trägt keinen Anteil daran.
    • Dein Anspruch auf Urlaub kann für jeden vollen Monat Abwesenheit um ein Zwölftel gekürzt werden.
  • Unfall und Krankheit
    • Verunfallst du während deines unbezahlten Urlaubs oder wirst du krank, muss dir der Arbeitgeber den Lohn nicht weiterzahlen.
  • Fristen:
    • Der unbezahlte Urlaub wird bei der Berechnung von Fristen berücksichtigt, zum Beispiel hinsichtlich des Dienstalters.
  • Arbeitsstelle:
    • Du hast nach deinem unbezahltem Urlaub kein Recht darauf, am selben Arbeitsplatz bleiben zu können.

Sind alle diese Fragen geklärt, kannst du dich wie Remo ganz auf das konzentrieren, was du dir für den unbezahlten Urlaub vorgenommen hast.

Autor*in

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